Maschinenschild nach Maschinenrichtlinie
die mindest Angaben nach Maschinenrichtlinie:
- Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers
- Bezeichnung der Maschine
- CE-Kennzeichnung
- Baureihen- oder Typbezeichnung
- Baujahr
- Gewicht, falls ein Maschinenteil während der Benutzung mit Hebezeugen gehandhabt werden muss
Auch Angaben nach EN 60204-1 oder andere Normen können erforderlich werden.