Risikobeurteilung von Maschinen

Die Sicherheitsanforderungen und Gesundheitsanforderungen zu erfüllen ist oberster

Anspruch des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und damit der darin verankerten Maschinenrichtlinie.

Integrieren Sie ein Handling oder Automatisierung?

Hersteller müssen vor der Inbetriebnahme oder vor dem Inverkehrbringen einer Maschine sicherstellen (und dokumentieren), dass Ihre Maschine sicher ist.

Maschinen mit Baujahr vor 1994 müssen der Betriebssicherheitsverordnung genügen.

Im Rahmen des iterativen Verfahrens der Risikobeurteilung und Risikominderung wird

  • die bestimmungsgemäße Verwendung und mögliche Fehlanwendung ermittelt
  • die Gefährdungen und Gefährdungssituationen ermittelt
  • die Risiken von Verletzungen, deren Schwere und deren Wahrscheinlichkeit ermittelt
  • wie Gefährdungen möglichst ausgeschaltet oder durch Anwendung von Schutzmaßnahmen verringert werden
  • die funktionale Sicherheit festgestellt und dokumentiert

Die ermittelten und verbleibenden Restrisiken werden in der Betriebsanleitung aufgeführt und durch Warnschilder an der Maschine dem Benutzer mitgeteilt.

ce-maschinensysteme ist auch der richtige Ansprechpartner für die sicherheitstechnische Bewertung von Gebrauchtmaschinen (Retrofit) oder Maschinenimport aus Drittstaaten in die EU.

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  •  produktsicherheitsgesetz                   ProdSG 
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