ermittlung der geräuschemission

Lärm ist nicht nur unangenehm und schädigt auf Dauer das Gehör, Lärm beeinträchtigt auch die Konzentration und ist somit ein Faktor, der zur Sicherheit beiträgt. Zur Bewertung von Maschinen ist oft eine Lärmmessung nach EN ISO 3746 durchzuführen, dokumentiert mit Prüfbericht.

Die Maschinenrichtlinie fordert Angaben zur Luftschallemission der Maschine. Abhängig von der Lautstärke oder Schallemission sind Angaben in der Betriebsanleitung gefordert:

  • der A-bewertete Emissionsschall-Druckpegel
  • der Höchstwert des C-bewerteten Emissionsschall-Druckpegels
  • der A-bewertete Emissionsschall-Leistungspegel

Achtung: Beachten Sie den physikalischen Unterschied zwischen Druckpegel und Leistungspegel.
Der Begriff "Schallpegel" ist umgangssprachlich und drückt nicht aus, ob der Druckpegel oder Leistungspegel gemeint ist.

Beratung und Dokumentation von Lärm dämmenden Maßnahmen

können während der Entwicklungsphase einer Maschine durchgeführt werden.

zuvor 3d Vor Optimierung opti

danach3d nach optimierung opti

 

  •  produktsicherheitsgesetz                   ProdSG 
                maschinenrichtlinie                         risikobeurteilung
        elektrische                        produkt                  sicherheit               
                       produkthaftung

  • ce                      software                     kennzeichnung
              zeichen                   preis           
     konformität                                erklärung
                  beantragen          liste         harmonisierte     normen

  • betriebsanleitung                   wesentlische veränderung
                     gebrauchtmaschinen      
       beauftragter                    koordinator
                            dokumentation           sicherheitsanforderung